Die Entwicklung des Schützenwesens
Das altüberlieferte Schützenwesen unserer Heimat hängt ohne Zweifel mit dem Schutz menschlicher Gemeinschaften zusammen, die sich schon in frühen Zeiten in den Bauernschaften, Dörfern, Wigbolden und Städten bildeten. Bereits in den bäuerlichen Ursiedlungen der vorgeschichtlichen Epochen muss das Bestreben vorhanden gewesen sein, die Wohnplätze, Äcker und Viehherden vor Überfällen und Plünderungen durch fremde Scharen zu schützen. Es ist bekannt, dass die germanischen Völker ein Verteidigungssystem kannten, durch das die Grenzen einzelner Gaue, in Notfällen auch die Grenzen größerer Gebiete und Gemeinschaften gesichert wurden. Die an vielen Orten aufgefundenen Wall- und Fliehburgen aus alter Zeit sind dafür eindeutige Beweise.
Im Sächsischen Landrecht, dem zwischen 1198 und 1235 von dem Ritter Eike von Repgau niedergeschriebenen „Sachsenspiegel“, der ältesten Niederschrift altdeutschen Gewohnheitsrechtes, sind Hinweise auf Schutzpflichten der Untertanen zu finden. So heißt es unter anderem: „Waffen mag man wol führen, wenn man dem Gerufft (Hilferuf, um die Nachbarn zusammenzurufen, zur Verfolgung des Übeltäters) folget. Und dem sollen durch Recht folgen alle, die zu ihren Jahren kommen sind, alsofern, daß sie Schwerd führen mögen“. Demnach geht das Schützenwesen allgemein bis in das 12. Jahrhundert zurück.

Hier ist vor der Erfindung der Pulverwaffen von einer Verteidigung mit dem Schwert die Rede. Die Armbrust, bis zum Gebrauch der Feuerwaffen im 14. und 15. Jahrhundert die meistgebrauchte, aber auch später noch verwendete Waffe der Schützen, war in Deutschland seit dem 12. Jahrhundert bekannt, in Frankreich schon seit dem 9. Jahrhundert.
Bei dem Aufkommen des Söldnertums im Mittelalter, wie später wiederum bei der Aufstellung stehender Heere, verlor das ältere Schützenwesen allenthalben an Bedeutung und ursprünglichem Charakter. Neben der Schützennothilfe und Übung im Waffengebrauch besann man sich nun auch auf die Geselligkeit, auf das Feiern von Festen, die dem weiten Feld von Sitte und Brauch des Volkes zugeordnet wurden.
In Deutschland entstanden regelrechte Schützengesellschaften zumeist später als in Nordfrankreich und in den Niederlanden, etwa um die Mitte des 14. Jahrhunderts, also in einer Zeit starker politischer Unruhen und zahlreicher Fehden, in denen auch innerhalb der engsten Gebietsgrenzen ein Schutz der Menschen, ihrer Gemeinschaft und ihres Besitzes notwendig war.
Die Organisation der ersten deutschen Schützengesellschaften in den Städten entsprach den Handwerkerzünften. Deshalb wurden sie meist auch als „Schützengilden“ bezeichnet.
Viele adelige Familien, die als Lehnsleute der Tecklenburger Grafen zur Waffenhilfe verpflichtet waren, starben im 14. Jahrhundert durch Kriege und Pest aus. Infolgedessen, wie auch durch vermehrten Einfluss der Bürger, wurden die Vögte in den einzelnen Orten und Kirchspielen mit größeren Befugnissen zur Sicherung des Landes und seiner Menschen von den Grafen ausgestattet. Um einen Ersatz für die ausgefallenen bewaffneten Mannschaften der Ritter und Knappen zu bekommen, wurden nun die Vögte für die Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Gestellung von waffenfähigen Männern in den Gemeinden mehr als vordem herangezogen.
Gut ablesbar ist die Geschichte der Schützenbruderschaften am Beispiel von Bevergern, die nachweislich bis 1425 zurückreicht. Am 25. Juli 1366 erhielt Bevergern vom Grafen Nikolaus I. von Tecklenburg die Stadtrechte verliehen. Dies hatte zur Folge, dass der Ort für seine Sicherheit selbst zu sorgen hatte. Es entstand eine Organisation, welche der Stadt den notwendigen Schutz gegen Friedensstörer von außen zu gewähren hatte. Mit der Verleihung des Stadtrechtsprivilegs war auch das Recht und die Pflicht zur Aufstellung einer Schützengilde nach städtischem Muster verbunden; im Gegensatz zu dem älteren bäuerlichen Selbstschutzsystem, das zu den Nachbarschaften und „Buernspraoke“ der ländlichen Rechtsordnung in enger Beziehung stand. Die Stadt hatte ihre Tore, Häuser und Bürger zu verteidigen; das offene Land, die Äcker, Wrechten (Zäune, Einfriedungen) und Höfe. Hier in Bevergern entstand also aus dem alten bäuerlichen und dörflichen Selbstschutz für das Gebiet der Grafschaft Tecklenburg wohl zum erstenmal eine Bürgerschützengilde, die sich dann nach der Abtretung Bevergerns - durch den Friedensschluss vom 25. Oktober 1400 - an Münster unter kirchlicher Förderung Schützenbruderschaft nannte.
Offensichtlich gewannen die Schützengesellschaften im Tecklenburger Land eine neue Bedeutung im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts, als Land und Leute von den Truppen der Spanier bedroht waren, die während des niederländischen Freiheitskrieges (1566 - 1609) von der Niederlanden wiederholt auch in unser Gebiet einfielen. Als Vorbild mag dabei das Schützenwesen in den Niederlanden gedient haben, das für die Verteidigung des Landes eine große Bedeutung hatte. Vielfältig waren die Verwüstungen, Kontributionen (Geldforderungen der Besatzungstruppen) und Grausamkeiten der spanischen und holländischen Truppen im hiesigen Amt Bevergern. Das Amt wurde gerade deshalb so stark heimgesucht, da die benachbarte Grafschaft Lingen in dieser Zeit zu Spanien gehörte und hart umkämpftes Gebiet war.
Im Jahre 1583 überfallen spanische Soldaten Kaufleute im Sendfeld bei Bevergern. 14 Personen werden gefangen genommen; zehn werden durch das Schwert hingerichtet. 1584 brandschatzen spanische Söldner Hopsten; 100 Häuser werden ein Raub der Flammen. Nicht weit von Bevergern wird 1589 ein Trupp Spanier marodierend angetroffen. Münstersche Reiter schlagen 20 Soldaten tot; 15 Gefangene werden gemacht. Und genau zu jener Zeit erfahren wir zum ersten Mal etwas über das Schützenwesen in Hörstel. In einer Urkunde des Klosters Gravenhorst von 1593 wird über das „Vogellscheiten tho Horstel“ berichtet.

Vogel- und Scheibenschießen; Holzschnitt aus dem 16. Jahrhundert; zwei Schützen zielen mit der Armbrust auf den Vogel; ein weiterer spannt gerade seine Armbrust; rechts hält ein Schütze die Armbrust in der linken und den Pfeil in der rechten Hand; links zielt der Gewehrschütze mit seinem ‚Feuerrohr’ auf die Scheibe; ein anderer lädt gerade seine Büchse
Auch im anschließenden Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) scheint es einen mehr oder weniger organisierten Selbstschutz im Tecklenburger Land gegeben zu haben, der sich bemühte, Raub und Plünderungen zu verhüten. 1623 wird das Kloster durch ligistische Truppen (kath. Liga) geplündert und teilweise zerstört. Auch mehrere Hörsteler Bauernhöfe werden überfallen. Dänische Soldaten rauben 1626 erneut das Kloster und umliegende Höfe aus. 80 Mann machen reiche Beute (30 Pferde, 270 Kühe und 960 Schafe), die sie auf zehn mitgeführten Wagen abtransportieren. Vom Salzwerk am Huckberg werden zwei Bauern als Geiseln mitgenommen und nach Fürstenau verschleppt.
Vom Generalwachtmeister Alexander von Velen und dem Rentmeister des Amtes Bevergern Arnold von Lüttringhausen sind uns Aufzeichnungen aus dieser Zeit überliefert. Alle „Hausleute“ hatten sich zu bewaffnen, um Verteidigungsaufgaben wahrnehmen zu können. Nach den „Godingsartikeln“ von 1578, die jährlich auf dem Gogericht (zu Bevergern) vorgelesen wurden, hatte man je nach Stand die Pflicht der Bewaffnung: Der Erbsitzer musste einen Harnisch (Brustpanzer), einen langen Spieß oder ein „Feuerrohr“ (Luntengewehr) haben, andere nur ein Feuerrohr, Pulverfläschchen, Pulver und Lunte; ein ärmerer Kötter dagegen hatte wenigstens eine „Hellebarde“ (Hieb- und Stoßwaffe) zu besitzen. Die Männer mit den Feuerrohren und damit die besser gestellten Erbsitzer trafen sich einmal jährlich zum gemeinsamen „Vogelschießen“. Im Krieg den Verteidigungsdienst der Kirchspiele zu übernehmen, war dagegen weniger beliebt. Der Verteidigungsdienst konnte offenbar auch an Knechte vergeben werden, die stellvertretend für den Erbsitzer die Verteidigung übernahmen. In Riesenbeck (Gravenhorst gehörte ja mit Hörstel zum Kirchspiel Riesenbeck) erhielten solche beauftragten Schützen anlässlich des Pfingstfestes (noch bis 1971 fand Schützenfest und Kirmes in Gravenhorst zu Pfingsten statt) jährlich drei Mark, zwei Mariengroschen und acht Schillinge verehrt, weil sie im Notfall mit ihrem Gewehr zur Verteidigung bereit standen. Doch nun war Krieg, und die Hausleute sollten in ihren Verteidigungsaufgaben besonders geschult werden. Die mühsam zusammengestellten Verteidigungstruppen rekrutierten sich aus mehreren Kirchspielen, sie wurden bewaffnet, und ein Wachtmeister oder Soldat führte die Gruppe an. Wenn die Kirchenglocken läuteten, und zwar außerhalb der normalen Zeiten des Gottesdienstes, so war dies das Zeichen höchster Not: Ob Feuer oder Überfall, die Glocke galt als Hilferuf an die Männer, sich schnell einzufinden, um gemeinsam gegen die Gefahr vorzugehen. Doch nicht immer funktionierte die Zusammenarbeit zwischen den Kirchspielen so, wie sich dies Alexander von Velen vorgestellt hatte. Ein Überfall von dänischen Reitern in die Kirchspiele Dreierwalde und Riesenbeck war nur deshalb gelungen, so die Einschätzung des Generalwachtmeisters, weil die Stiftstruppe in Rheine überhaupt nicht reagiert hatte: Wäre dort „ein Schuss gefallen oder mehr geschehen, so hätten sie sich nicht so lange zu Dreierwalde aufgehalten und der Schaden wäre geringer gewesen.“
Damit die Wehrhaftigkeit nicht durch allzu üppige Trinkgelage („keine schwelgerischen Gelage mehr“) gemindert wurde, sah sich der Landesherr 1628 veranlasst, in seiner Ordnung „zur Erhaltung des Wohlstands der Unterthanen“ auch das „Vogelschießen“ zu reglementieren. Nur einmal jährlich sollte dieses Fest an einem Nachmittag stattfinden. Außer der beteiligten Bauerschaft sollten keine weiteren Gäste aus der Nachbarschaft geladen werden. Da er offenbar seine „Westfalen“ kannte, schrieb der Landesherr auch gleich vor, für zwanzig Personen nur eine „Tonne Bier“ zur Verfügung zu stellen und keinen Tropfen mehr - vielleicht tranken deshalb die Schützen reichlich Selbstgebrannten. Am Abend aber sollte das Fest zu Ende sein und jeder wieder nach Hause gehen.
Nach den grausamen Wirren des Dreißigjährigen Krieges erfolgte eine allgemeine Wiederbelebung des Schützenwesens und Schützenbrauchtums durch die Landesherren. In Münster war es der Bischof Bernhard von Galen (reg. 1650 - 1678), der die Schützenbruderschaften in seinem Bistum förderte. Er knüpfte damit an frühere Förderungen des Schützenwesens durch seine Vorgänger an.
Der Osnabrücker Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg ordnete 1658 an, dass wieder regelmäßig in jedem Jahre Schützenfeste gefeiert werden sollten und erließ zu diesem Zweck eine „Ordnung zum Vogelschießen“. Gravenhorst gehörte ja kirchlich noch bis 1667/68 zum Bistum Osnabrück.
Aus dieser Zeit stammen auch die ersten beiden Münzen an der Markenkette, die 1681 und 1685 von der Gravenhorster Äbtissin gestiftet wurden. Aus dem 18. Jahrhundert befinden sich weitere sieben Plaketten und Münzen von Gravenhorster Äbtissinnen an dieser Kette.
Nach der Säkularisation 1803 und den Napoleonischen Kriegen brach das Schützenwesen völlig zusammen. Die französische Regierung hob sogar die westfälischen Schützengesellschaften insgesamt auf, wahrscheinlich in der Annahme, dass sie der neuen Herrschaft nicht wohl gesonnen waren und deshalb für diese eine neue Gefahr werden konnten. Die letzte Plakette an der Markenkette zu jener Zeit datiert von 1805.
Ein kurzes Aufbäumen des Schützenwesens scheint es noch mal im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 gegeben zu haben. An der Kette befinden sich nämlich zwei Plaketten von 1869 und 1870. Nach dem Sieg über Frankreich gab es jedoch eine erneute Wandlung. Viele Schützen schlossen sich nun den neu gegründeten Krieger- und Soldatenvereinen an und traten aus den Schützenvereinen aus. 25 Jahre später kam es dann 1906 zur Gründung des Bürgerschützenvereins Gravenhorst.
Abschließend sei noch angemerkt, dass das aus einer echten Tradition und einer engen Verbundenheit mit dem heimischen Volkstum erwachsene Schützenwesen und Schützenbrauchtum sich stets der historischen Bedeutung bewusst bleiben sollte, welche die Schützengesellschaften einmal für den Schutz der Heimat hatten. Die 1861 bei der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Schützenbundes“ in Gotha erhobene Forderung hat auch heute noch ihre Berechtigung: „Echte Überlieferung darf auch in Zukunft nicht vergessen oder verfälscht werden.“